Was sind die Voraussetzungen für die FaGe Nachholbildung?

Was sind die Voraussetzungen für die FaGe Nachholbildung?

Die Voraussetzungen für die FaGe Nachholbildung (gemäss Art. 32 BBV) sind:

  • 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens 3 Jahre im Bereich Pflege und Betreuung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (in der Schweiz abgeschlossene Berufsausbildung - eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder eidgenössisches Berufsattest EBA - oder mindestens Deutschniveau B1. Andernfalls muss ab dem Studiengang 2022 ein Deutschtest absolviert werden).
  • Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch den zuständigen Kanton
  • Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers
  • Allgemeinbildender Unterricht ABU: Falls keine Dispensation aufgrund der Vorbildung vorliegt, ist der ABU vor oder während der Lehre zu absolvieren.
  • 2-jährige Ausbildung
  • Abschluss: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

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