Was ist der Unterschied zwischen zentrale Aufnahmeprüfung Langgymnasium und zentrale Aufnahmeprüfung Kurzgymnasium bezüglich Zulassung?
Was ist der Unterschied zwischen zentrale Aufnahmeprüfung Langgymnasium und zentrale Aufnahmeprüfung Kurzgymnasium bezüglich Zulassung?
Für die zentrale Aufnahmeprüfung Langgymnasium ist ein Zeugnis der 6. Primarklasse (Herbstsemester) als Zulassung erforderlich. Wer nach dem 30. April des Eintrittsjahres 15 Jahre alt wird, kann sich zur Prüfung anmelden. Die schriftlichen Prüfungen finden anfangs März statt. Für die zentrale Aufnahmeprüfung Kurzgymnasium, die ebenfalls anfangs März stattfindet, braucht es ein Zeugnis der 2. Sekundarklasse Herbstsemester bzw. der 3. Sekundarklasse Herbstsemester. Anmelden kann sich, wer nach dem 30. April des Eintrittsjahres 17 Jahre alt wird. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem Kanton über die geltenden Bedingungen.