Umschulung zur MPA: Gelten für den Um- und Wiedereinsteigerkurs als Ausbildung Medizinische Praxisassistentin spezielle Zulassungsbedingungen?
Umschulung zur MPA: Gelten für den Um- und Wiedereinsteigerkurs als Ausbildung Medizinische Praxisassistentin spezielle Zulassungsbedingungen?
Für die Zulassung zum Um- und Wiedereinsteigerkurs als Ausbildung Medizinische Praxisassistentin / Medizinischer Praxisassistent ist eine medizinische Grundausbildung von Vorteil, aber nicht zwingend. Personen ohne eine solche Ausbildung müssen sich zunächst einem Eignungsgespräch unterziehen. In diesem Fall ist es jedoch nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich, den Röntgenkurs zu absolvieren, der zum Erwerb eines vom BAG anerkannten Ausweises berechtigt. Wenn Sie also nur einzelne Module der Ausbildung Medizinische Praxisassistentin/Medizinischer Praxisassistent besuchen möchten, um Ihre Kenntnisse aufzufrischen, ist eine medizinische Vorbildung nicht erforderlich. Für eine vollständige Ausbildung im Sinne einer Umschulung zur MPA ist dies jedoch in der Regel der Fall.