Muss ich für die Berufsprüfung zur Spezialistin in Bewegungs- und Gesundheitsförderung bereits als Fitnesstrainerin gearbeitet haben?

Muss ich für die Berufsprüfung zur Spezialistin in Bewegungs- und Gesundheitsförderung bereits als Fitnesstrainerin gearbeitet haben?

Die Berufsprüfung (BP) „Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis“ wird für zwei Fachrichtungen angeboten: Fitness- und Gesundheitstraining sowie Körper- und Bewegungsschulung. Je nach Fachrichtung gelten andere Zulassungsbedingungen für die BP. So wird für die erstgenannte Fachrichtung neben einer Grundbildung als Fachmann oder Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und aller bestandener Modulprüfungen der Weiterbildung auch Berufserfahrung im Fachgebiet, etwa als Fitnesstrainerin, von mindestens 3500 Stunden innerhalb der letzten zwei bis fünf Jahre vor Prüfungsantritt vorausgesetzt. Personen mit einem anderen EFZ müssen mindestens 5000 Stunden innerhalb der letzten 2.5 bis 5 Jahre vor Prüfungsantritt nachweisen können. Weiterbildungsinteressenten der Fachrichtung „Körper- und Bewegungsschulung“ müssen entweder ein EFZ als Fachmann / Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, alle erforderlichen Modulabschlüsse sowie mindestens 500 Stunden geleitete Kurlektionen innerhalb der letzten 2 bis 5 Jahren vor Prüfungsantritt vorweisen können, oder, im Falle eines anderen EFZ, alle Modulabschlüsse sowie mindestens 750 Stunden geleitete Kurslektionen innerhalb der letzten 2.5 bis 5 Jahren vor Prüfungsantritt.

 

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