Muss ich für die BP zum Personalberater wirklich noch eine Ausbildung zum Personalassistenten machen?

Muss ich für die BP zum Personalberater wirklich noch eine Ausbildung zum Personalassistenten machen?

Um zur Berufsprüfung zum Personalberater mit eidg. Fachausweis zugelassen zu werden, müssen Sie zwingend die Zertifikatsprüfung zum Personalassistenten bzw. zur Personalassistentin bestanden haben, die nicht älter als fünf Jahre ist. Für diese Prüfung besuchen Sie über ein halbes Jahr bis zu einem Jahr einen Vorbereitungskurs, den Sie auch berufsbegleitend absolvieren können und der Sie perfekt auf die Prüfung vorbereitet. Erst wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, können Sie sich für die Berufsprüfung zum HR-Fachmann / zur HR-Fachfrau anmelden.

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