Muss ich für das Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben?
Muss ich für das Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben?
Es ist mit Ausnahme des Kantons Aargau nicht zwingend erforderlich, dass Sie für das Ablegen der Prüfung zum Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben, wenngleich dies selbstverständlich von Vorteil ist. Auch Quereinsteiger können einen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen. Um im Kanton Aargau zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen 6 Monate Gastgewerbe-Erfahrung oder Berufserfahrung mit Lebensmitteln nachgewiesen werden.