Muss ich die Kosten für eine Nachholbildung selbst übernehmen?
Muss ich die Kosten für eine Nachholbildung selbst übernehmen?
Von einigen Kantonen werden die Kosten für eine Nachholbildung zum/zur Anlagenführer/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) übernommen, sofern es sich dabei um eine Ausbildung in Ihrem Wohnkanton handelt und das Berufsbildungsamt Ihr Schulgeld übernimmt. Dies sollten Sie im Einzelfall bitte immer im Voraus abklären.
Wir empfehlen, sich bei Fragen direkt an den Anbieter zu wenden – einfach und unkompliziert über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button.