Kann ich meinen Lehrabschluss auch berufsbegleitend nachholen?

Kann ich meinen Lehrabschluss auch berufsbegleitend nachholen?

Einen Lehrabschluss können Sie nur in einer Vollzeitausbildung nachholen. Doch haben Sie auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Nachholbildung das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erwerben, sollten Sie in dem von Ihnen gewünschten Bereich bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Dazu müssen Sie keinen Lehrvertrag abschliessen, sondern können das Qualifikationsverfahren, die Lehrabschlussprüfung, mit ausreichender individueller Vorbereitung selbständig durchlaufen. Diese können Sie auch mit speziellen Vorbereitungskursen tun, die Sie auf Ihre Prüfung vorbereiten. Auch besteht die Möglichkeit, dass Sie bereits absolvierte Ausbildungen und Erfahrungen anerkennen lassen können und ausschliesslich fehlende Bereiche, die es für einen Abschluss benötigt, separat absolvieren. Artikel 32 und 32 BBV regeln diese beiden Verfahren. Für die Validierung von bereits vorhandenen Bildungsleistungen sowie den Lehrabschluss für Erwachsene müssen Sie mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.  Auch eine verkürzte Grundbildung ist neben der herkömmlichen Grundbildung möglich, wobei diese beiden Varianten in der Regel vollzeitlich durchgeführt werden. Informationen zu allen vier Möglichkeiten des Erwerbs eines Lehrabschlusses und allgemein zur Ausbildung Schweiz erhalten Sie auch bei den Berufsberatungen.

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