Kann ich eine Ausbildung als Hochzeitsplanerin auch gleich nach der Schule machen?
Kann ich eine Ausbildung als Hochzeitsplanerin auch gleich nach der Schule machen?
Jung und dynamisch stellt man sich eine Hochzeitsplanerin durchaus vor, doch nicht unbedingt noch minderjährig ohne Führerschein und die Erlaubnis, mit den angehenden Eheleuten eine Weinverkostung für die bevorstehende Hochzeit durchzuführen. Das Alter sagt definitiv nicht zwangsläufig etwas über die Begabung und Fähigkeiten aus, eine Hochzeit perfekt zu planen und umzusetzen, doch erwarten sowohl Schulen, als auch Brautpaare berufs-, aber vor allem lebenserfahrene Wedding Planner, welche sich in Augenhöhe mit ihnen bewegen und über ähnliche Erfahrungen verfügen. Da das Durchschnittsalter der Heiratenden mittlerweile in der Schweiz bei etwa 30 Jahren liegt, wird eine Hochzeits-Planerin von 18 Jahren mitunter nicht als reif und erfahren genug angesehen. Zudem erwarten viele Schulen, dass ihre Bewerber/innen über eine fundierte Grundbildung verfügen, etwa in Form einer Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ mit anschliessender Berufserfahrung. Bedenken Sie bitte, dass es sich bei einer Ausbildung zur Hochzeitsplanerin nicht um eine eidgenössisch anerkannte berufliche Grundbildung handelt, Sie also keine anerkannte Berufsbefähigung besitzen. Eine Lehre mit anschliessender Weiterbildung in der Hochzeitsplanung ist daher die bessere Wahl.