Ist für einen CAS im Personalrecht zwingend ein Hochschulabschluss notwendig?
Ist für einen CAS im Personalrecht zwingend ein Hochschulabschluss notwendig?
Prinzipiell setzen die CAS in Personalrecht einen Hochschulabschluss von den Teilnehmenden voraus, jedoch besteht in den meisten Fällen auch für Berufspraktiker/innen, die über eine vergleichbare Ausbildung und einige Jahre Berufspraxis im Personalwesen verfügen, die Möglichkeit, nach individueller Dossierprüfung zum Zertifikatslehrgang an den einzelnen Hochschulen angenommen zu werden. Die einzelnen Zulassungsbedingungen erfragen Sie bitte immer direkt bei den entsprechenden Bildungsreichrichtungen (etwa via Kontaktformular).