Gilt es spezielle Voraussetzungen für die Sachbearbeiter Weiterbildung im Personalwesen zu erfüllen?
Gilt es spezielle Voraussetzungen für die Sachbearbeiter Weiterbildung im Personalwesen zu erfüllen?
Für die Zulassung zur Sachbearbeiter Weiterbildung im Personalwesen - heute HR-Assistent genannt - werden meist eine abgeschlossene Berufslehre (EFZ), eine Matura oder ein gleichwertiger Abschluss sowie mindestens 2 Jahre Berufspraxis nach der Lehre verlangt. Wer keinen solchen Abschluss hat, muss 4 Jahre Berufspraxis nach der Lehre nachweisen (bei Teilzeit entsprechend länger). Gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 oder höher sind ebenfalls von Vorteil.