Braucht es für die Gründung einer Naturpraxis eine Bewilligung?
Braucht es für die Gründung einer Naturpraxis eine Bewilligung?
Jeder Kanton entscheidet selbständig über die Bewilligungspflicht zum Führen einer Naturpraxis. In einigen wenigen Kantonen besteht diese nicht, in den meisten anderen wurde diese spätestens in den letzten Jahren eingeführt und setzt ganz unterschiedliche Bedingungen voraus, etwa eine EMR-Registrierung, eine bestandene Berufsverbandsprüfung, eine bestandene Zulassungsprüfung, eine Ausbildung mit mindestens 1500 Stunden, eine Ausbildung von mindestens drei Jahren sowie sechs Monaten Praktikum in der entsprechenden Fachrichtung. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Kanton über die kantonale Bewilligungs- oder Meldepflicht.