Brauche ich für die Berufsprüfung zum Automobil-Verkaufsberater unbedingt einen Lehrabschluss?
Brauche ich für die Berufsprüfung zum Automobil-Verkaufsberater unbedingt einen Lehrabschluss?
Grundsätzlich ist für die Weiterbildung zum Verkaufsberater Automobil mit eidg. Fachausweis ein Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) sehr zu empfehlen, jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch ohne einen Lehrabschluss können Sie mit ausreichend beruflicher Praxiserfahrung im Automobilverkauf zum Lehrgang und der Berufsprüfung zugelassen werden. Dazu sind mindestens sieben Jahre Berufserfahrung in der Schweiz, davon mindestens vier Jahre im Automobilverkauf, vorzuweisen. Über die exakten Zulassungsbedingungen informieren Sie die Bildungseinrichtungen.