Beschreibung
Ausbildung-Weiterbildung.ch: Der Sozialversicherungs-Experte / Sozialversicherungs-Expertin - Ratgeber für Interessenten und Studenten
Suchen Sie einen erfolgreichen Partner für Ihre Ausbildung als Sozialversicherungs-Experte / Sozialversicherungs-Expertin?
Sozialversicherungs-Experte / Sozialversicherungs-Expertin mit eidg. Diplom
Tätigkeiten
Die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte verfügt über ein umfassendes Wissen aller Sozialversicherungszweige sowie meist über vertiefte Kenntnisse in einem Hauptzweig. Die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte hat Kenntnisse in Koordinations- und aktuellen Fragen und über die Grundzüge des Verfassungsrechts. Als qualifizierte Fachperson können Sie fundierte Auskünfte über die gesamte Sozialversicherung erteilen, komplexe Zuammenhänge aufzeigen und Pespektiven ausschöpfen.
Nach der Ausbildung haben Sie ein umfassendes Wissen über die Geschichte und Struktur sowie die volkswirtschaftlichen Aspekte der sozialen Sicherheit. Dies beinhaltet die folgenden Versicherungsbereiche: Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV, Invalidenversicherung IV, Obligatorische Unfallversicherung UV, Soziale Krankenversicherung KV, Militärversicherung MV, Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung ALV, Berufliche Vorsorge BV, Ergänzungsleistungen EL und Sozialhilfe.
In allen erwähnten Gebieten sind Ihnen sämtliche rechtlichen Grundlagen bekannt. Sie wissen, welcher Personenkreis leistungsberechtigt ist und Sie kennen alle Aspekte des Beitragswesens sowie der versicherten Risiken. Zudem verfügen Sie über eine breite Erfahrung, welche Leistungsarten und -ansprüche in den verschiedenen Versicherungszweigen anzuwenden und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Das Finanzierungssystem und das Ermitteln der entsprechenden Finanzierungsquellen gehören ebenso in ihr Fachgebiet. Zu diesem Zweck arbeiten Sie auch mit anderen Leistungsträgern zusammen. Dies setzt eine gute Verhandlungstaktik voraus, damit die Leistungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten ausfallen – beispielsweise beim Festsetzen der Rentenansprüche, bei der Leistungspflicht für ein Verkehrsunfallopfer, bei Taggeldern, bei Entschädigungen im Zusammenhang mit Berufsunfällen oder Berufskrankheiten usw.
Diese tägliche Auseinandersetzung mit Gesetzen und Bestimmungen erfordert ein hohes Mass an Verantwortungsgefühl. Vielfach sind auch aufwendige Recherchen mit dem Arbeitgeber, der Kranken- oder Pensionskasse resp. der Suva notwendig.
Anforderungen – Zulassung zur höheren Fachprüfung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Abschluss der Berufsprüfung als Sozialversicherungs-Fachmann/-frau und anschliessend mindestens 2 Jahre Berufspraxis sowie Eingabe einer Projektarbeit gemäss Wegleitung.
Abschluss
Die bestandene höhere Fachprüfung gibt Anrecht auf den eidg. anerkannten Titel "Dipl. Sozialversicherungs-Experte/Expertin".
Berufsverhältnisse
Als ausgewiesene Spezialisten und Führungskräfte im Bereich Sozialversicherung arbeiten Sie in der oberen Kaderstufe in Sozialdiensten aller Art, den öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft, in Versicherungen, bei Ausgleichskassen oder im Personalwesen usw.