Was können die Absolventen und Absolventinnen des Lehrgangs „Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin (BP)“?

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen sind fähig, Massagen nach ärztlicher Verordnung selbständig auszuführen. Sie erheben zusätzliche Befunde und wenden die verschiedenen Methoden und Techniken der physikalischen Massagetherapie kompetent und fachgerecht an. Sie beraten Klienten in gesundheitlichen Fragen und wissen, wie eine eigene Praxis für medizinische Massage administrativ und organisatorisch geführt wird und welche Sicherheits- und Hygienemassnahmen zu ergreifen sind.

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