10 Vorteile des Abschlusses „HR-Leiter / Leiterin Human Resources“

Die Weiterbildung zum eidg. Diplom als Leiter Human Resources / Leiterin Human Resources richtet sich an Personen mit qualifizierten Führungsaufgaben im HR-Management. Die Lehrgänge sind berufsbegleitend und führen je nach Intensität in zwei bis vier Semestern zum eidgenössisch anerkannten Abschluss.

Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile der Lehrgänge «HR-Leiter / Leiterin Human Resources»:

  1. Die Lehrgänge bereiten Sie zielsicher und effizient auf die eidgenössische Prüfung vor
  2. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und berechtigt zum Tragen des Titels eidg. dipl. Leiter Human Resources resp. eidg. dipl. Leiterin Human Resources
  3. Es gibt Kursangebote unterschiedlicher Intensität, so dass die Dauer der Weiterbildung den persönlichen Bedürfnissen angepasst zwischen 2, 3 oder 4 Semestern gewählt werden kann
  4. Die Schulen bieten verschiedene Unterrichtsmodelle mit Unterricht an Abenden, Freitag-Nachmittagen oder Samstagen an, so dass die Weiterbildung auch neben einem vollen Arbeitspensum machbar ist
  5. Die Weiterbildung zum eidg. Diplom als Leiter/in Human Resources ist stark praxisorientiert und baut auf mehrjähriger qualifizierter Berufs- und Führungserfahrung auf
  6. Die Dozentinnen und Dozenten sind in der Regel Profis aus der Praxis und bekleiden Führungspositionen im Human Resources Management
  7. Der Abschluss ermöglicht die Übernahme einer leitenden Position im HR eines grösseren Unternehmens oder als verantwortliche/r Personalleiter/in und Mitglied der Geschäftsleitung eines mittelgrossen Unternehmens.
  8. Diplomierte HR-Leiter/Leiterin Human Resources können dank langjährigem und qualifiziertem Praxisnachweis zu Masterstudiengängen wie MAS und EMBA an Fachhochschulen und Hochschulen zugelassen werde
  9. Die aktuelle Prüfungsordnung wird überarbeitet und ab 2018 werden sich die Zulassungsbedingungen noch stärker an den berufspraktischen Kompetenzen orientieren
  10. Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische höhere Fachprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen.

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