Was brauche ich für die Zulassung zu den Kursen? Welche Anforderungen muss ich für die Abschlüsse erfüllen?

Stufe 1: Weiterbildung und Abschluss mit eidg. Fachausweis «Teamleiter / Teamleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen»

Kurszulassung:

  • Für die Module 1–4 müssen Sie bereits eine Führungsfunktion innehaben (inkl. z.B. Leiten von Teamsitzungen, Führen von Zielvereinbarungsgesprächen, Planen von Arbeitseinsätzen) oder eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können, dass Sie diese Aufgaben während der Ausbildung praktisch üben können.
  • Voraussetzung für Modul 5: die Modulabschlüsse 1–4.
  • Mit den Modulabschlüssen 1–5 ist die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung «Teamleiter / Teamleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen» möglich.

Zulassung  zur eidg. Berufsprüfung (BP):

  • Modulabschlüsse 1–5 oder Gleichwertigkeitsbestätigungen
  • Lehrabschluss mit EFZ im Gesundheitswesen oder Weiterbildungsabschluss (BP, HFP, HF oder FH) eines Berufs im Sozial- oder Gesundheitswesen
  • seit Abschluss der Grundbildung mindestens zwei Jahre Praxis an einer Stelle im betreuerischen, agogischen oder pflegerischen Bereich (mind. 60%-Pensum)
  • mindestens ein Jahr Führungserfahrung im betreuerischen, agogischen oder pflegerischen Bereich

Stufe 2: Branchenzertifikat «Bereichsleiter / Bereichsleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen»

Kurszulassung:

  • Aus- oder Weiterbildung im Sozialen oder Gesundheitsbereich
  • Abschluss einer Führungsausbildung auf Stufe Teamleitung (Stufe 1)
  • Mind. zwei Jahre Erfahrung in Bereichs- oder Abteilungsleitung
  • Führungsfunktion auf Bereichs- oder Abteilungsebene in einer Institution des Sozialen oder Gesundheitsbereichs

Abschluss: Branchenzertifikat:

  • Für die Kompetenznachweise der Module 6–8 erhalten Sie das Branchenzertifikat zur Bereichsleitung.

Stufe 3: Höhere Fachprüfung «Institutionsleiter / Institutionsleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen»

Kurszulassung:

  • Voraussetzung für die Module 9–10: Kompetenznachweise der Module 1, 2, 3, 4, 5 resp. eidg. Fachausweis «Teamleiter/in in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen»

Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung (HFP):

  • Kompetenznachweise der Module 1–10 oder Gleichwertigkeitsbestätigungen
  • 3 Jahre Führungserfahrung auf Stufe Teamleitung und Leitung eines ganzen Bereichs einer sozialen oder sozialmedizinischen Institution.
  • Und eine der folgenden Bedingungen:
    • Weiterbildungsabschluss im Sozial- und Gesundheitswesen (BP, HFP, HF oder FH) und 3 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich
    • Weiterbildungsabschluss (BP, HFP, HF oder FH) in einem anderen Bereich, mind. 3 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich und Nachweis des notwendigen Branchenwissens
    • Lehrabschluss mit EFZ im Sozial- und Gesundheitswesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich
    • Anderer Lehrabschluss mit EFZ, mind. 5 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich und Nachweis des notwendigen Branchenwissens

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