Wie ist die Zulassung für die Weiterbildung CAS Gesundheitssysteme und -politik (FH) geregelt?

Wie ist die Zulassung für die Weiterbildung CAS Gesundheitssysteme und -politik (FH) geregelt?

Voraussetzung für die Zulassung an die Weiterbildung CAS Gesundheitssysteme und -politik (FH) ist ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Technischen Hochschule. Zudem müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Sur Dossier können auch Personen zugelassen werden, die eine formalisierte berufliche Weiterbildung abgeschlossen haben und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Über die definitive Zulassung entscheidet die Studienleitung.