Wer darf den Kurs Berufsbildner / Berufsbildnerin Hauswartung besuchen?
Wer darf den Kurs Berufsbildner / Berufsbildnerin Hauswartung besuchen?
Um den Kurs Berufsbildner / Berufsbildnerin Hauswartung besuchen zu können, sind keine speziellen Anforderungen zu erbringen, abgesehen von einem Berufsabschluss mit EFZ sowie (je nach Kanton) mindestens zwei Jahren Berufspraxis im Lehrgebiet. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die eidgenössische Berufsprüfung Hauswart / Hauswartin mit eidgenössischem Fachausweis.
Weitere Informationen erhält man direkt bei den Schulen. Jetzt schnell, einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular sich mit der richtigen Ansprechperson in Verbindung setzen.