Welchen Titel darf ich nach Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung Textildetailhandelsspezialist / Textildetailhandelsspezialistin tragen?

Welchen Titel darf ich nach Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung Textildetailhandelsspezialist / Textildetailhandelsspezialistin tragen?

Erfolgreiche Absolventen / Absolventinnen der Berufsprüfung sind berechtigt, den geschützten Titel Textildetailhandelsspezialist / Textildetailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis, zu tragen.