Welchen Titel darf ich nach Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung Textildetailhandelsspezialist / Textildetailhandelsspezialistin tragen?
Welchen Titel darf ich nach Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung Textildetailhandelsspezialist / Textildetailhandelsspezialistin tragen?
Erfolgreiche Absolventen / Absolventinnen der Berufsprüfung sind berechtigt, den geschützten Titel Textildetailhandelsspezialist / Textildetailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis, zu tragen.