Welche beruflichen Tätigkeiten gelten als einschlägig anerkannt?
Welche beruflichen Tätigkeiten gelten als einschlägig anerkannt?
Wer einen berufsbegleitenden Lehrgang an einer Höheren Fachschule zum dipl. Rechtsassistenten / zur dipl. Rechtsassistentin beginnen möchte, der muss eine mindestens 50-prozentige Berufstätigkeit während der gesamten Ausbildungszeit vorweisen können. Diese ist in folgenden Bereichen möglich:
- Treuhandwesen
- Polizei
- Bank- und Versicherungswesen
- KMU
- Gemeindeverwaltung
- Anwaltskanzlei
- Staatsanwaltschaft
- Untersuchungsrichteramt
- Kantonale Verwaltung