Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis?

Für die Berufsprüfung Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungsbedingungen in Bezug auf die geforderten Abschlüsse und die Berufspraxis in den Bereichen Kommunikation, Werbung, PR, Marketing, Verkauf oder Direkt-/Dialogmarketing:

  • Abschluss einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung im kaufmännischen, grafischen oder Detailhandelsbereich
  • oder Abschluss einer Handelsmittelschule, einer 3-jährigen Fachmittelschule, einer gymnasialen Maturität, einer höheren kaufmännischen Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule im kaufmännischen Bereich.
  • oder eidgenössischer Fachausweis als PR-, Marketing-, Verkaufs- oder Dialogmarketingspezialistin oder -spezialist
  • und 2 Jahre Berufspraxis

oder

  • ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
  • oder Diplom
  • oder Diplom einer Fachhochschule 
  • oder Diplom einer Hochschule
  • und 3 Jahre berufliche Praxis