Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum Techno-Polygraf / zur Techno-Polygrafin?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum Techno-Polygraf / zur Techno-Polygrafin?

Um die Berufsprüfung zum Techno-Polygraf / zur Techno-Polygrafin absolvieren zu können, müssen folgende Punkte erfüllt werden: 

  • berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis als Polygraf/in EFZ und mind. 2 Jahre Berufserfahrung

oder

  • anderes EFZ oder gleichwertiger Abschluss und mind. 4 Jahre Berufspraxis

oder

  • mind. 8 Jahre Berufspraxis

Weitere Details gibt es über unser Kontaktformular oder über den “Frage stellen“-Button  – ohne Umwege und mit wenigen Klicks, schnell, einfach und unverbindlich.