Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum Techno-Polygraf / zur Techno-Polygrafin?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum Techno-Polygraf / zur Techno-Polygrafin?
Um die Berufsprüfung zum Techno-Polygraf / zur Techno-Polygrafin absolvieren zu können, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis als Polygraf/in EFZ und mind. 2 Jahre Berufserfahrung
oder
- anderes EFZ oder gleichwertiger Abschluss und mind. 4 Jahre Berufspraxis
oder
- mind. 8 Jahre Berufspraxis
Weitere Details gibt es über unser Kontaktformular oder über den “Frage stellen“-Button – ohne Umwege und mit wenigen Klicks, schnell, einfach und unverbindlich.