Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum CAS Personalentwicklung & Diagnostik?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum CAS Personalentwicklung & Diagnostik?

Zum CAS Personalentwicklung & Diagnostik können Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Praktikerinnen und Praktiker mit adäquaten Qualifikationen zugelassen werden, die im HRM tätig sind und über praktische Erfahrungen in der Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalselektion und Personalplatzierung verfügen.