Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Schulsozialarbeit Ausbildung?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Schulsozialarbeit Ausbildung?
Zur Schulsozialarbeit Ausbildungen (CAS) werden Personen zugelassen, die über einen Abschluss auf Tertiärstufe (BP, HFP, HF, FH, Uni) in der Sozialen Arbeit verfügen.
Ausserdem wird je nachdem mindestens zwei Jahre qualifizierte Praxiserfahrung sowie eine Anstellung in der Schulsozialarbeit verlangt.
Die Zulassungsbedingungen können aber von Anbieter zu Anbieter leicht variieren.
Wir empfehlen daher, sich direkt über unser Kontaktformular bei der Schule der Wahl zu melden oder sich über den Button „Frage stellen“ direkt an die richtigen Ansprechpartner zu wenden.