Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung Kommunikationsleiter / Kommunikationsleiterin mit eidg. Diplom?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung Kommunikationsleiter / Kommunikationsleiterin mit eidg. Diplom?
Wer die Höhere Fachprüfung zum Kommunikationsleiter oder zur Kommunikationsleiterin mit eidg. Diplom absolvieren will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abgeschlossene Berufsprüfung als Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau oder als PR-Fachmann/-frau.
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Werbeleiter/in, Kommunikationsleiter/in oder Kommunikationsberater/in mit Führungsfunktion seit Erwerb des Abschlusses
oder
- eidg. Fachausweis als Marketingfachfrau / Marketingfachmann oder Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule, höheren Fachschule oder Höheren Fachprüfung im kaufmännischen Bereich
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Unternehmens- bzw. Marketingkommunikation, sofern mindestens zwei Jahre davon in führender Position.
oder
- Abschluss einer eidg. Fachmaturität, gymnasialen Maturität oder Berufsmaturität oder gleichwertiger Abschluss
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Unternehmens- und Marketingkommunikation (allenfalls im Speziellen im Werbebereich), zwei Jahre davon in einer Führungsposition