Welche Zulassungsbedingungen gelten für den Masterstudiengang in Schweizerischem und Internationalem Steuerrecht?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für den Masterstudiengang in Schweizerischem und Internationalem Steuerrecht?
Zum Masterstudiengang in Schweizerischem und Internationalem Steuerrecht (MAS Swiss and International Taxation) wird zugelassen, wer über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Steuerrecht verfügt und einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, z.B. als diplomierter Treuhandexperte, diplomierter Wirtschaftsprüfer oder diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling. Auch sur-dossier-Zulassungen sind möglich. Zudem werden betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse vorausgesetzt. Erkundigen Sie sich direkt bei den anbietenden Fachhochschulen.