Welche Voraussetzungen sind für die Weiterbildung in der Berufs- und Laufbahnberatung zu erfüllen?
Welche Voraussetzungen sind für die Weiterbildung in der Berufs- und Laufbahnberatung zu erfüllen?
Für die Zulassung zur Weiterbildung MAS Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung müssen je nach Hochschule unterschiedliche Kriterien erfüllt werden. So verlangt eine Hochschule mindestens einen Bachelor- oder Lizentiatsabschluss, das Bestehen einer Eignungsabklärung und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung. Andere Hochschulen verlangen einen Hochschulabschluss in Psychologie auf Master- oder Lizentiatsstufe sowie eine Anstellung im Berufsfeld oder ein Praktikum, wieder andere neben einer Festanstellung in der Beratung oder einer Teilzeitstelle in der IV mindestens den Abschluss einer Berufsprüfung (BP), Höheren Fachprüfung (HFP) oder Höheren Fachschule (HF) mit drei Jahren Berufserfahrung oder einen Hochschulabschluss. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule.