Welche Voraussetzungen sind für die Höhere Fachprüfung zum Public Relations-Berater / zur Public Relations-Beraterin mit eidg. Diplom zu erbringen?
Welche Voraussetzungen sind für die Höhere Fachprüfung zum Public Relations-Berater / zur Public Relations-Beraterin mit eidg. Diplom zu erbringen?
Wer die Höhere Fachrüfung (HFP) zum Public Relations-Berater / zur PR-Beraterin absolvieren möchte, der muss spätestens bei Prüfungsantritt folgende Kriterien erfüllen:
- Abgeschlossene Berufsprüfung (BP) zum PR-Fachmann/ zur PR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
- Mind. zwei Jahre Berufserfahrung als PR-Berater/in in leitender Funktion
oder
- Abgeschlossene Hochschule oder höhere Fachprüfung als Kommunikationsleiter/in, Verkaufsleiter/in oder Marketingleiter/in
- Mind. drei Jahre Berufserfahrung in Public Relations, mind. zwei Jahre davon als Public Relations-Berater/in in leitender Funktion
oder
- Sollte keine der oben aufgeführten Ausbildungen und Weiterbildungen absolviert worden sein, so sind vier Jahre Berufserfahrung in Public Relations, zwei Jahre davon als PR-Berater/in in leitender Funktion vorzuweisen.
Hinweis: Die höhere Fachprüfung PR-Berater/in wurde im Jahr 2022 aufgehoben. Eine alterantive Ausbildung wäre Kommunikationsleiter/in.