Welche Voraussetzungen sind für die Höhere Fachprüfung zum Public Relations-Berater / zur Public Relations-Beraterin mit eidg. Diplom zu erbringen?

Welche Voraussetzungen sind für die Höhere Fachprüfung zum Public Relations-Berater / zur Public Relations-Beraterin mit eidg. Diplom zu erbringen?

Wer die Höhere Fachrüfung (HFP) zum Public Relations-Berater / zur PR-Beraterin absolvieren möchte, der muss spätestens bei Prüfungsantritt folgende Kriterien erfüllen:

  • Abgeschlossene Berufsprüfung (BP) zum PR-Fachmann/ zur PR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
  • Mind. zwei Jahre Berufserfahrung als PR-Berater/in in leitender Funktion

oder

  • Abgeschlossene Hochschule oder höhere Fachprüfung als Kommunikationsleiter/in, Verkaufsleiter/in oder Marketingleiter/in
  • Mind. drei Jahre Berufserfahrung in Public Relations, mind. zwei Jahre davon als Public Relations-Berater/in in leitender Funktion

oder

  • Sollte keine der oben aufgeführten Ausbildungen und Weiterbildungen absolviert worden sein, so sind vier Jahre Berufserfahrung in Public Relations, zwei Jahre davon als PR-Berater/in in leitender Funktion vorzuweisen.


Hinweis: Die höhere Fachprüfung PR-Berater/in wurde im Jahr 2022 aufgehoben. Eine alterantive Ausbildung wäre Kommunikationsleiter/in.