Welche Voraussetzungen muss ich für die KV-Nachholbildung nach Art. 32 erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für die KV-Nachholbildung nach Art. 32 erfüllen?

Um einen kaufmännischen Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Form einer Nachholbildung nach Art. 32 zu erlangen, müssen bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mind. fünf Jahre Berufspraxis, davon mind. drei Jahre im kaufmännischen Bereich vorgewiesen werden können. 

Auch sind sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1) und gute Englischkenntnisse (Niveau A2) erforderlich.

An vielen Schulen wird ausserdem ein Aufnahmegespräch durchgeführt.

Über die exakten Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum KV Erwachsene informieren die einzelnen Schulen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: