Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Gipser – Trockenbauer für Erwachsene erfüllt werden?
Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Gipser – Trockenbauer für Erwachsene erfüllt werden?
Wer sich als Erwachsener für eine berufsbegleitende Ausbildung zum Gipser - Trockenbauer interessiert, muss zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 25 Jahre alt sein und über eine fünfjährige Berufspraxis verfügen. Bis zum Beginn der Weiterbildung müssen also drei Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden. Zuständig dafür ist das Berufsbildungsamt des Wohnsitzkantons. Zudem müssen die Teilnehmenden die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Niveau B1).