Welche Voraussetzungen müssen für die Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen müssen für die Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau erfüllt sein?
Für die Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
- und Ausweis die erfolgreich abgelegte Zertifikatsprüfung Personalassistent/in oder HR-Assistent/in
Zusätzlich für die Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management:
- 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mindestens 2 Jahre im HR-Bereich
Zusätzlich für die Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung:
- 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mindestens 2 Jahre im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Zusätzlich für die Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih:
- 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mindestens 2 Jahre im HR-Bereich, davon mind. 1 Jahr in der privaten Personalvermittlung und im Personalverleih