Welche Voraussetzungen gelten für Maltherapielehrgänge?
Welche Voraussetzungen gelten für Maltherapielehrgänge?
Je nachdem welche Art von Ausbildung Sie in der Mal-Tharapie anstreben, gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
So wird bei Kursen mit schulinternen Diplomen oder Zertifikaten (Zert.) oftmals eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Maturität oder ein Abschluss auf Stufe Fachhochschule (FH) verlangt, sowie einschlägige Berufserfahrung und grosses Interesse, sich weiterzubilden.
Die genauen Zulassungsbedingungen zur Weiterbildung in der Maltherapie variieren je nach Schule sehr stark, so dass Sie bei Interesse mit der jeweiligen Bildungseinrichtung persönlich Kontakt aufnehmen sollten.
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP) zum Kunsttherapeut mit eidg. Diplom / zur Kunsttherapeutin mit eidg. Diplom gelten folgende Zulassungskriterien:
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der folgenden Bereiche: Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
oder
- Sekundarstufe II-Abschluss und die Gleichwertigkeitsprüfung GVB bestanden
und
- zwei Jahre zu mind. 50% in einem der folgenden Bereiche tätig gewesen: Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
- Nachweis über bestandene Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigung
- Eine Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei OdA Artecura anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen nachweisen
Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich. Alternativ kann über den Button «Frage stellen» gleich die richtige Ansprechperson kontaktiert werden.