Was wird beim Aufnahmeverfahren für das Tanzstudium geprüft?
Was wird beim Aufnahmeverfahren für das Tanzstudium geprüft?
Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität Berufsfeld Musik, Theater, Tanz, Handelsmittelschulabschluss, anderer Sekundarstufe II oder gleichwertiger Abschluss), ausreichend Deutsch- und Englischkenntnisse besitzt, zwischen 18 und 22 Jahren alt ist, tänzerische Vorkenntnisse besitzt und körperlich geeignet zum Tänzer / zur Tänzerin ist, wird zur fachlichen Eignungsabklärung eingeladen. Diese ist ein zweiteiliges Verfahren. Zuerst werden die Unterlagen beurteilt, fällt diese Beurteilung positiv aus, werden die Kandidaten / Kandidatinnen zum zweiten Teil, der Audition eingeladen, inklusive künstlerischer und physischer Eignungsabklärung. Hierbei entscheiden das künstlerische und tänzerische Potential, die physische Eignung, das Arbeitsverhalten, Motivation und Interesse, Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit, Selbsteinschätzung und -kompetenz, Reflexionsfähigkeit, soziale Kompetenz sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit über die Zulassung zum Studium.