Was sind die Zulassungsbedingungen für einen CAS in Kommunikationsberatung (FH)?
Was sind die Zulassungsbedingungen für einen CAS in Kommunikationsberatung (FH)?
Um zum Weiterbildungsstudiengang CAS in Kommunikationsberatung an einer Fachhochschule zugelassen zu werden, müssen die Teilnehmenden über einen Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in (projekt-)leitender Funktion verfügen, davon drei Jahre im Journalismus oder in der Organisationskommunikation. Alternativ können Berufstätige ohne Hochschulabschluss "sur dossier" zugelassen werden, sofern sie vergleichbare Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen können. Für alle Interessenten ist ein Aufnahmegespräch obligatorisch.