Stimmt es, dass ich erst eine Ausbildung zur Personalassistentin machen muss, bevor ich die Weiterbildung zur Personalfachfrau beginnen kann?
Stimmt es, dass ich erst eine Ausbildung zur Personalassistentin machen muss, bevor ich die Weiterbildung zur Personalfachfrau beginnen kann?
Die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung zum HR-Fachmann / zur HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis schreibt vor, dass ausschliesslich Personen zugelassen werden, die die Zertifikatsprüfung Personalassistentin / Personalassistent HRSE erfolgreich bestanden haben und dies innerhalb der letzten fünf Jahre vor Berufsprüfungsantritt, oder aber, die über einen vergleichbaren Ausweis verfügen. Über die Gleichwertigkeit anderer Ausweise informieren Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Schulen für Ihre Weiterbildung zum/zur Personalfachmann / Personalfachfrau mit eidg. Fachausweis.