Muss ich für die Weiterbildung zur Natur- und Umweltfachfrau einen bestimmten Lehrabschluss besitzen?

Muss ich für die Weiterbildung zur Natur- und Umweltfachfrau einen bestimmten Lehrabschluss besitzen?

Die Weiterbildung zur eidgenössischen Berufsprüfung „Natur- und Umweltfachmann / Natur- und Umweltfachmann mit eidg. Fachausweis“ setzt keinen spezifischen Lehrabschluss voraus. Bewerber aus allen erdenklichen Branchen, die sich vertiefend mit dieser Materie befassen wollen, sind bei diesem Lehrgang gerne gesehen. Es wird jedoch eine abgeschlossene Lehre, ein Maturitätszeugnis oder ein gleichwertiger Abschluss verlangt. Zudem werden zwei Jahre Berufspraxis im Natur- und Umweltbereich benötigt.

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