Muss ich für die Weiterbildung zum Obergärtner nach meiner Lehre schon gearbeitet haben?
Muss ich für die Weiterbildung zum Obergärtner nach meiner Lehre schon gearbeitet haben?
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Berufsprüfung Obergärtner/in mit eidgenössischem Fachausweis müssen Sie nach Ihrem Lehrabschluss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem von Ihnen gewählten Fachbereich / Typ nachweisen können.