Muss ich für die KV Nachholbildung bereits im kaufmännischen Bereich gearbeitet haben?

Muss ich für die KV Nachholbildung bereits im kaufmännischen Bereich gearbeitet haben?

Sollten Sie Ihren KV Abschluss nachholen wollen, so können Sie dies auf mehrere Arten tun, etwa mit der Nachholbildung für Erwachsene. Dazu ist es allerdings notwendig, dass Sie bereits über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, mindestens zwei Jahre davon im kaufmännischen Bereich. Sollten Sie diese nicht nachweisen können, so gäbe es für Sie auch die Möglichkeiten, einer regulären oder einer verkürzten Grundbildung, bei der Sie jedoch einen Lehrvertrag benötigen und die Ausbildung in Vollzeit absolvieren.

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