Muss ich für den konsekutiven Master in Nanotechnik bereits Berufserfahrung besitzen?
Muss ich für den konsekutiven Master in Nanotechnik bereits Berufserfahrung besitzen?
Eine Zulassung zum konsekutiven Master ohne Auflagen/Bedingungen erfolgt in der Regel für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor of Science in Nanosciences.
Die Zulassung für alle übrigen Studienanwärterinnen bzw. -anwärter erfolgt auf Antrag der Prüfungskommission durch das Rektorat. Die Zulassung erfordert den Nachweis eines Bachelorgrades von 180 Kreditpunkten, welcher zum Bachelor of Science in Nanosciences äquivalent ist.