Kann ich während der Ausbildung in Kommunikationstechnik HF auch weiterhin arbeiten?

Kann ich während der Ausbildung in Kommunikationstechnik HF auch weiterhin arbeiten?

Eine weiterführende Berufstätigkeit ist im HF-Studium Kommunikationstechnik nicht nur möglich, sondern ab dem vierten Semester sogar erforderlich. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden ausgeübt und nachgewiesen werden.

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