Kann ich nach einer Ausbildung zum Mentaltrainer selbständig tätig werden?
Kann ich nach einer Ausbildung zum Mentaltrainer selbständig tätig werden?
Ja, Sie können nach einer Ausbildung zum Mentaltrainer auf selbständiger Basis tätig werden, doch nur mit einer vollumfänglichen Ausbildung, die beispielsweise den ASCA-Richtlinien entspricht, können Sie Ihre Leistungen auch über die Zusatzversicherung der Krankenkasse abrechnen lassen. Sollten Sie nicht in der Mentaltherapie in Bereich der Komplementär-Psychologischen Methoden tätig werden wollen, so können Sie auch nach einem kürzeren Kurs bereits professionelle Mentaltrainings vorbereiten und durchführen.