Psychotherapie-Kurs: eigene Praxis eröffnen

Kann ich nach einem Psychotherapie-Kurs eine eigene Praxis eröffnen?

Grundsätzlich ist es möglich, nach einer abgeschlossenen Psychotherapie-Ausbildung eine eigene Praxis zu eröffnen. Allerdings unterliegt die selbstständige Berufsausübung in der Schweiz kantonalen Bewilligungspflichten. Das bedeutet, dass die kantonalen Behörden prüfen, ob die nötigen fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Psychotherapie-Kurs den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vor der Praxisgründung solltest du daher prüfen:

  • Bewilligungspflicht: In allen Kantonen ist eine offizielle Bewilligung notwendig, um als selbstständige Psychotherapeut:in tätig zu sein.
  • Berufskenntnisse: Die Behörden können die fachliche Qualifikation, Ausbildung und praktische Erfahrung kontrollieren.
  • Räumliche und organisatorische Anforderungen: Eine eigene Praxis muss bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Infrastruktur, Datenschutz und Versicherung erfüllen.
  • Alternativen zur Selbstständigkeit: Wer nicht sofort eine eigene Praxis führen möchte, kann in psychosozialen Institutionen arbeiten, zum Beispiel in psychiatrischen Kliniken, Beratungsstellen, Spitälern, Heimen oder sonderpädagogischen Einrichtungen. Auch Tätigkeiten in der Supervision oder als Mitarbeitende:r in Praxisgemeinschaften sind möglich.

Die Kombination aus fundierter Psychotherapie-Kurs als Ausbildung, Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung erhöht die Erfolgschancen für eine sichere und rechtlich konforme Praxisführung. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei der zuständigen kantonalen Gesundheits- oder Psychotherapiebehörde über die aktuellen Vorgaben zu informieren.

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