Kann ich die Berufsprüfung für Personalfachleute wiederholen, wenn ich sie nicht bestehe?
Kann ich die Berufsprüfung für Personalfachleute wiederholen, wenn ich sie nicht bestehe?
Ja, Sie können die eidgenössische Berufsprüfung zum/zur Personalfachmann / Personalfachfrau mit eidg. Fachausweis zweimal wiederholen, sollten Sie diese nicht bestehen. Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie die komplette Prüfung wiederholen, sondern ausschliesslich die Prüfungsteile, in denen Sie nicht die erforderliche Mindestnote von, 4,0 erzielt haben. Für die Wiederholungsprüfung gelten dieselben Bestimmungen wie für die erste Prüfung und kann zweimal jährlich abgelegt werden.