Kann ich auch eine Nachholbildung zum Anlageführer absolvieren?
Kann ich auch eine Nachholbildung zum Anlageführer absolvieren?
Sollten Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und davon mindestens 3 Jahre als Anlageführer/in vorweisen können, auch ohne über eine abgeschlossene Ausbildung zu verfügen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihr eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem Nachholverfahren zu erlangen. Haben Sie eine andere mindestens dreijährige Lehre absolviert, so werden Sie zudem vom Allgemeinbildenden Unterricht während der Nachholbildung ausgenommen, so dass Sie dadurch Zeit und Kosten sparen. Lehrgänge, die Sie für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung, neuerdings Qualifikationsverfahren genannt, vorbereiten, erstrecken sich über zwei Jahre und finden meist samstags statt, so dass Sie auch weiterhin Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.