Kann ich auch als Nicht-Jurist einen Lehrgang in Strafprozessrecht besuchen?
Kann ich auch als Nicht-Jurist einen Lehrgang in Strafprozessrecht besuchen?
Ein Lehrgang in Strafprozessrecht setzt im Normalfall bereits einige Erfahrungen in diesem Bereich voraus und richtet sich demnach meist an Juristen und Juristinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Richter und Richterinnen sowie an Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen. Auch Polizisten und Polizistinnen, die bereits über straf-prozessuale Erfahrung verfügen, sind für eine solche Weiterbildung geeignet. Personen ohne jeglichen beruflichen Bezug werden meist nur nach einem Qualifizierungsgespräch zugelassen, bei dem die Vorkenntnisse und Motivation des Interessenten geprüft werden.