Ist es für Inhaber des Fachausweises Immobilienbewertung notwendig, in der Höheren Fachprüfung zum Immobilien Treuhänder den Prüfungsteil „Immobilienbewertung“ abzulegen?
Ist es für Inhaber des Fachausweises Immobilienbewertung notwendig, in der Höheren Fachprüfung zum Immobilien Treuhänder den Prüfungsteil „Immobilienbewertung“ abzulegen?
Inhaber des Fachausweises Immobilienbewertung können sich auf Antrag vom Prüfungsteil Immobilienbewertung der Höheren Fachprüfung zum dipl. Immobilien Treuhänder / zur dipl. Immobilien Treuhänderin dispensieren lassen, ebenso wie dies Inhaber des Fachausweises Immobilienvermarktung für den Prüfungsteil Immobilienvermarktung und Inhaber des Fachausweises Immobilienbewirtschaftung für den Prüfungsteil Immobilienbewirtschaftung können.