Delinquenz-Masterprogramm: einzelne CAS-Lehrgänge

Ist es auch möglich, nur einzelne CAS-Lehrgänge aus dem Delinquenz-Masterprogramm auszuwählen?

Ja, in der Regel kannst du einzelne CAS-Lehrgänge aus einem Delinquenz-Masterprogramm auch separat absolvieren, ohne das komplette Masterstudium zu besuchen. Viele Hochschulen ermöglichen es, einzelne Certificate of Advanced Studies (CAS) gezielt als eigenständige Weiterbildung zu belegen.

Ein CAS ist ein in sich abgeschlossener Weiterbildungslehrgang auf Hochschulstufe und umfasst meist 10 bis 15 ECTS-Punkte. Wenn du nur einen bestimmten Themenbereich vertiefen möchtest – zum Beispiel Jugenddelinquenz, forensische Psychologie oder Strafvollzug – kannst du einen passenden CAS-Lehrgang aus dem Delinquenz-Masterprogramm auswählen. Typische Merkmale sind:

  • klar definierter Themenschwerpunkt
  • abgeschlossener Leistungsnachweis
  • eigenständiges Zertifikat
  • teilweise spätere Anrechnung an einen MAS (Master of Advanced Studies)

Ob ein CAS später vollständig an das Delinquenz-Masterprogramm angerechnet werden kann, hängt von der jeweiligen Hochschule und von den Zulassungsbedingungen ab. Kläre deshalb frühzeitig ab, ob du dir die Weiterbildung auf ein späteres Masterstudium anrechnen lassen möchtest.

Fazit: Einzelne CAS-Lehrgänge aus dem Delinquenz-Masterprogramm bieten dir maximale Flexibilität und ermöglichen eine gezielte Spezialisierung. Über unser Kontaktformular kannst du unverbindlich Detailinformationen zu Zulassung, Aufbau und Anrechenbarkeit anfordern.