Für welche Berufsprüfungen (eidgenössische Fachausweise) gilt die MarKom-Zulassungsprüfung als Voraussetzung?
Für welche Berufsprüfungen (eidgenössische Fachausweise) gilt die MarKom-Zulassungsprüfung als Voraussetzung?
Bis zum Prüfungsjahr 2018 war die MarKom Zulassungsprüfung für eine Zulassung zu folgenden Berufsprüfungen (BP) obligatorisch:
- PR-Fachleute
- Verkaufsfachleute
- Marketingfachleute
- Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau
Konzepterin und Texterin / Konzepter und Texter
Seit dem Prüfungsjahr 2019 müssen Teilnehmende der einzelnen Berufsprüfungen nicht mehr zwingend Inhaber/innen eines MarKom Zertifikats sein.