Für welche Berufsprüfungen (eidgenössische Fachausweise) gilt die MarKom-Zulassungsprüfung als Voraussetzung?

Für welche Berufsprüfungen (eidgenössische Fachausweise) gilt die MarKom-Zulassungsprüfung als Voraussetzung?

Bis zum Prüfungsjahr 2018 war die MarKom Zulassungsprüfung für eine Zulassung zu folgenden Berufsprüfungen (BP) obligatorisch:

  • PR-Fachleute
  • Verkaufsfachleute
  • Marketingfachleute
  • Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau
    Konzepterin und Texterin / Konzepter und Texter

Seit dem Prüfungsjahr 2019 müssen Teilnehmende der einzelnen Berufsprüfungen nicht mehr zwingend Inhaber/innen eines MarKom Zertifikats sein.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: