Brauche ich für die BP in der Wohnberatung oder Einrichtungsberatung einen bestimmten Lehrabschluss?
Brauche ich für die BP in der Wohnberatung oder Einrichtungsberatung einen bestimmten Lehrabschluss?
Damit Interessierte zur Berufsprüfung Einrichtungsberater / Einrichtungsberaterin mit eidg. Fachausweis zugelassen werden, ist entweder ein Lehrabschluss als gelernte/r Innendekorateur / Innendekorateurin EFZ, Schreiner / Schreiberin EFZ, Wohntextilgestalter / Wohntextilgestalterin EFZ, Industriepolsterer / Industriepolsterin EFZ, Boden-Parkettleger / Boden-Parkettlegerin EFZ, Zeichner / Zeichnerin EFZ, branchenbezogene Kaufmann / Kauffrau EFZ oder Detailhandelskaufmann / Detailhandelskauffrau EFZ mit mindestens drei Jahren Erfahrung im Möbelverkauf, der Innendekoration oder der Wohnberatung oder aber bei anderer Vorbildung mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen.